Grundlast
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Grundlast bezeichnet im Energiesektor die konstant benötigte Mindestmenge an elektrischer Energie, die zu jeder Zeit in einem Stromnetz verfügbar sein muss, um den grundlegenden Energiebedarf einer Region zu decken. Diese Last wird in der Regel durch Kraftwerke gedeckt, die kontinuierlich und zuverlässig Strom erzeugen.